Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für Winterthur und die Region Kanton Zürich

✓ A1 vignettenpflichtig
A1 Winterthur–Zürich und Winterthur–Wil: Vignette obligatorisch.
✓ A7 vignettenpflichtig
A7 Winterthur–Schaffhausen: Vignette erforderlich.
✓ Online-Kauf empfohlen
Online-Kauf spart Zeit — Lieferung per Post innerhalb weniger Tage.
✓ Korrekte Anbringung
Links unten auf der Innenseite der Windschutzscheibe.
✓ Nicht übertragbar
Vignette ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar.
✓ Gültig 14 Monate
Ab 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des übernächsten Jahres.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.